Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Bauernlegen

Zerschlagung bäuerlicher Familienbetriebe und Einziehung der Hofstelle durch den Grund- oder Gutsherrn mit den Mitteln der Vertreibung oder des Aufkaufs. Das Bauernlegen wurde insbesondere in England im 15./16. Jh. und in Mittel- und Ostdeutschland im 17./18. Jh. durchgeführt, um in größeren Gutsbetrieben rentabler wirtschaften zu können. Diese bauernfeindliche Vorgehensweise des Adels setzte vor allem dann ein, als der Landbedarf nicht mehr durch Wüstungen oder extensiv genutzte Areale gedeckt werden konnte. Eine häufig gebrauchte Vorstufe zum Bauernlegen bildete das Zerschlagen von Hufengütern in Nachsiedlerbetriebe, wie z.B. Gärtner- oder Kossätenstellen. Beispielsweise wurden 1621 in Mecklenburg diejenigen Bauern, die kein erbliches Leiherecht an ihren Hufen nachweisen konnten, zu Zeitpächtern erklärt und damit künftigem Bauernlegen schutzlos überlassen.

Neben dem Adel waren es in Altdeutschland seit dem 12. und 13. Jahrhundert Klöster (vor allem Zisterzienser, in geringerem Maße Prämonstratenser u.a. sowie Ritterorden), die durch Bauernlegen neue Gutswirtschaften anlegten. Ein Widerspruchsrecht bestand für die Bauern nicht. Die neu entstandenen oder die vergrößerten Gutshöfe hießen Grangien. Sie wurden i.d.R. von Laienbrüdern, sog. Konversen (von der Welt bekehrte, aber nicht zu Geistlichen werdende Personen) bewirtschaftet. (s. a. Vergüterung)

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