Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind freiwillige Maßnahmen, bei denen sich Landwirte verpflichten, natur- und umweltverträgliche landwirtschaftliche Arbeitsmethoden anzuwenden, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen.

Zu AUKM zählen eine Vielzahl an Maßnahmen wie z.B.

Bei den am häufigsten geförderten Agrarumweltprogrammen steht der abiotische Ressourcenschutz und die Marktentlastung im Vordergrund, sie haben aber auch zum Teil positive Nebeneffekte für den Arten- und Biotopschutz. Diese Maßnahmen werden auch als "hellgrüne AUKM" bezeichnet.

Im Vergleich dazu sind dunkelgrüne Maßnahmen (u.a. Vertragsnaturschutz), Maßnahmen die besonders positive Effekte für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt haben. Hierzu zählen zum Beispiel die Anlage von Ackerrandstreifen, die Umwandlung von Acker in extensives Grünland sowie die Streuobst- und Heckenpflege. Bislang nehmen diese Maßnahmen jedoch nur einen geringen Anteil an der Gesamtförderung von AUM ein.

In einigen Bundesländern in Deutschland werden erfolgsorientierte Förderungen angeboten. Bei diesen Maßnahmen wird nicht die Art der Bewirtschaftung, sondern das tatsächliche Vorhandensein bestimmter seltener oder bedrohter Arten honoriert. Grundlage für die Förderung ist der Nachweis von mindestens vier Kennarten (Pflanzen) aus einem regionalen Katalog.

AUKM und Vertragsnaturschutz werden auch in der neuen Förderperiode (2014-2020) im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) innerhalb der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gefördert. In Deutschland wird diese zweite Säule der GAP aufgrund der föderalen Struktur des Staates in den einzelnen Bundesländern umgesetzt. Eine Kofinanzierung von AUK - und Vertragsnaturschutzmaßnahmen durch die Bundesländer ist eine Voraussetzung, um EU-Fördermittel zu erhalten.

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