Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Abschöpfung

Früher eine zollähnliche, flexible Abgabe, mit deren Hilfe bis 1995 in vielen EG-Marktorganisationen Unterschiede zwischen internen EG-Preisen und den Weltmarktpreisen für Agrarprodukte ausgeglichen wurden. Die Abschöpfung war eine Regelung des Aussenhandels, die sich den Preisbewegungen so anpasste, dass das EG-Preisniveau nicht nachteilig beeinflusst wurde. Abschöpfungen wurden, wenn die Weltmarktpreise unter dem EG-Niveau lagen, bei der Einfuhr aus Drittländern (Einfuhrabschöpfung) oder, wenn die Weltmarktpreise über dem EG-Niveau lagen, bei der Ausfuhr in Drittländer (Ausfuhrabschöpfung) erhoben. Diese variablen Abgaben kamen seit 1971 vollständig der EG/EU als Eigeneinnahmen zugute. Sie sicherten den EU-Landwirten hohe Absatzpreise. Das Gegenstück zu den Abschöpfungen sind Ausfuhrerstattungen beim Export zum Ausgleich des genannten Preisgefälles.

Europäische Landwirte wurden durch die Abschöpfungen vor billigeren Agrarimporten geschützt (Protektionismus). Drittstaaten hatten keine Chance, ihre Agrarprodukte in der EU zu günstigeren Preisen abzusetzen.

Nach dem 1994 abgeschlossenen WTO-Abkommen mussten für den Marktzugang, also für die Importseite, alle bestehenden Formen von Grenzmaßnahmen in Zölle umgewandelt werden, die zusätzlich zu kürzen waren. Dadurch sind in der EU die Abschöpfungen durch Agrarzölle ersetzt worden. Sie gehören wie die früheren Abschöpfungen gleichermaßen zu den traditionellen Eigenmitteln der EU, haben allerdings in finanzieller Hinsicht wesentlich an Bedeutung verloren und werden – weil sie zu den Zöllen gehören - auch im Gesamthaushaltsplan der EU bei den Einnahmen nicht mehr eigens ausgewiesen.

(s. a. Erstattung)

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