Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Weidezaun

Ein Weidezaun dient zum Einzäunen (Hüten) von Nutztieren, d. h. er muss einen Schutz vor Ausbruch gewährleisten und zur Abwehr bzw. Ausgrenzung von gewissen Wildtieren wie z. B. Wildschweinen oder Beutegreifern wie z. B. dem Wolf. Gleichzeitig wird damit eine Weidefläche gekennzeichnet, die unter gewissen Voraussetzungen als Betriebsgelände gelten kann.

Weidezäune können aus verschiedenen Materialien (Metall, Kunststoff, Holz, dichtes Geäst, Knicks oder Steinmauern) bestehen und auch als Elektrozaun ausgeführt werden. Natürliche Weideeinfriedungen sind in der Regel aber nicht dazu geeignet, Weidetiere vor Übergriffen durch Beutegreifer zu schützen. Gewässer oder Gräben werden z. B. von Wölfen durchschwommen oder leicht überwunden. Steinmauern und Wälle können als Einsprunghilfe genutzt werden und Hecken sind meist leicht durchlässig. Daher sind eine sorgfältige Prüfung und Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen wie z. B. das Errichten eines wolfsabweisenden, allseits geschlossenen Elektrozaunes auch an Gewässern oder sonstigen natürlichen Strukturen notwendig.

Unterscheidung der Weidezäune nach Hauptmerkmalen

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