Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Vieheinheit

Der Viehbestand eines Betriebes wird nicht nur nach Vieharten (gegebenenfalls Alters-, Gewichts- und Nutzungsklassen getrennt) in Stück, sondern vielfach nach Vieheinheiten (VE) bzw. Großvieheinheiten (GV) beziffert (Bewertungsgesetz von 2000 in der Fassung von 2012). Die Berechnung der VE erfolgt nach dem Futterbedarf. Der Maßstab der Vieheinheit führt zur Definition landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung, er spielt besonders bei der Bemessung der Steuerlast eine Rolle.

Demnach entsprechen nach VE (Vieheinheiten):

Die Vieheinheit ist nicht mit der Großvieheinheit (GV) identisch. Die Berechnung der VE erfolgt nach dem Futterbedarf. Bei den GV wird hingegen das Lebendgewicht der Tiere zu Grunde gelegt.

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