Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Tierschutz

Der Begriff bezieht sich auf Aktivitäten des Menschen zum Schutz von Tieren.
Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Nach § 1 des Tierschutzgesetzes trägt der Mensch die Verantwortung für den Schutz von Leben und Wohlbefinden des Tiers als Mitgeschöpf. „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ (§1 TierSchG)

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