Schmalstreifenflur
Flurform, bei der sich aufgrund häufiger Teilungen die ursprüngliche Parzellenbreite nicht mehr erkennen läßt oder bei der durch bewußt schmal gehaltene Streifen eine stärkere Gemengelage des Besitzes im Streifensystem angestrebt wird. In Mittel- und Westeuropa liegt die Grenze zur Breitstreifenflur bei ca. 40 m.