Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Scheune

Als Scheune (oberdt. auch ScheuerStadelSchupfen, schweizerdeutsch Schüür,  SchuirSchopfGade) werden Speicher-Gebäude bezeichnet. Sie dient ebenso als Lagerraum für die vielfältigen Betriebsmittel (z.B. landtechnische Gerätschaften) und als überdachter Arbeits- und Werkraum für vor- sowie nachgelagerte Be- und Verarbeitungsschritte im landwirtschaftlichen Produktionsprozess (Warenaufbereitung, Fahrzeugreparatur und -wartung).

Entsprechend der baulichen Ausführung sowie der geographischen Anordnung lassen sich drei Grundtypen unterscheiden.

  1. Als Trakt werden Scheunen klassifiziert, welche baulich in das Haus integriert sind.
  2. Baulich vom Wohngebäude (dem Bauernhaus) abgesetzte Scheunen werden in Deutschland und Österreich baurechtlich als sogenannte Wirtschaftsgebäude, in der Schweiz als Ökonomiegebäude, in Tirol und Südtirol als Futterhaus (in Abgrenzung zum Wohngebäude, dem Feuerhaus) bezeichnet.
  3. Freistehende Kleingebäude auf landwirtschaftlich genutzten Ländereien werden je nach tatsächlicher Nutzung am Ort Feldscheune (im Ackerland), Heustadel, Heuschober (auf Mähwiesen) oder Wildscheuer (zur Fütterung von Wildtieren) bezeichnet. Diese Gebäude sind jedoch eine völlig eigenständige Bauform und nicht mit der Scheune auf einer Hofstelle zu vergleichen.
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