Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Richtpreis

Richtpreise im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sind heute nur noch in den Marktorganisationen für Zucker sowie Milch und Milcherzeugnisse als Zielpreis von einer gewissen Bedeutung. Sie werden jährlich vom Ministerrat für ein Wirtschaftsjahr einheitlich festgelegt. Richtpreise sind in keinem Falle einem Garantiepreis oder Mindestpreis für die Erzeuger gleichzusetzen.

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