Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

persönliche Hauswirtschaft

In der DDR Bezeichnung für die 0,5 ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN), die jeder Landwirt, nachdem er einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) beigetreten war, weiter selbst auf eigene Kosten und eigenen Nutzen bewirtschaften durfte. In den Statuten zur Gründung der LPGs war festgelegt, dass man seine gesamte Fläche einbringen musste mit der Ausnahme von 0,5 ha, auf denen auch eine bestimmte Anzahl Tiere gehalten werden durfte.

Bei einer LPG Typ III waren dies höchstens zwei Kühe, zwei Mutterschweine, maximal fünf Schafe und eine unbegrenzte Zahl Kleinvieh. Nach der Zwangskollektivierung 1960 wurde von vielen unfreiwilligen Genossenschaftsbauern die Arbeitsenergie für diese kleinen eigenen Flächen verwendet und in den LPGen gab es eine „Arbeite-langsam-Ideologie“.

Die Hauswirtschaften, die anders als in den sowjetischen Kolchosen von Anfang an vorgesehen waren, hatten ursprünglich der Existenz- und Ernährungssicherung der Landbevölkerung gegolten. Nachdem 1977 die Beschränkungen der Tierhaltung für Privatpersonen entfielen, waren sie eine hervorragende Einnahmequelle für die LPG-Mitarbeiter, die zu rund zwei Dritteln davon Gebrauch machten.

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