Mitverantwortungsabgabe
Innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik eine Abgabe im Bereich bestimmter Agrarprodukte, die zur Absatzförderung, Forschung, Qualitätsverbesserung, aber auch als Sanktion zur Einhaltung bestimmter Produktionsmengen eingesetzt werden kann. Früher wurde beispielsweise im Milchsektor für die über die Garantiemenge hinaus erzeugte Milch zur Abschreckung eine Abgabe erhoben, die 115 % des Richtpreises für Milch betrug.