Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Lokator

Im Rahmen der Ostkolonisation von der Landesherrschaft (Deutscher Orden oder Landesfürst) beauftragter Organisator von örtlichen, manchmal von kleinregionalen Siedlungen. Die meist adeligen Lokatoren erhielten dazu eine mehr oder weniger große Fläche zugewiesen und waren verpflichtet, hierauf eine bestimmte Dorf- und Bauernhofzahl einzurichten bzw. durch die Siedler einrichten zu lassen. Vorgeschrieben war auch die Fläche der Hufen, d.h. die Fläche je Hof. Dabei wurde meistens von der fränkischen Hufe mit 24 ha oder von zwei flämischen Hufen mit zusammen etwas mehr als 32 ha ausgegangen. Der Lokator, der selbst nicht Grundherr war, durfte sich die doppelte Fläche eines Bauernhofes oder im Einzelfall noch mehr reservieren.

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