Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Klärschlammverwertung

Derzeit wird noch rund ein Drittel der insgesamt circa 1,8 Millionen Tonnen kommunalen Klärschlämme (Trockenmasse) in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau zu Düngezwecken eingesetzt. Die verbleibende Restmenge wird unter anderem als Sekundärbrennstoff in Kraftwerken und Zementwerken eingesetzt oder auf Deponien gelagert, wobei die wertgebenden Inhaltsstoffe des Klärschlamms, insbesondere Phosphor, in der Regel verloren gehen. Die Deponierung von Klärschlämmen ist seit dem 1. Juni 2005 nur nach der Vorbehandlung in einer Verbrennungsanlage oder nach einer mechanisch-biologischen Behandlung zulässig. Die Verwertung der Klärschlämme in der Landwirtschaft erfolgt auf der Grundlage der Klärschlammverordnung, die ergänzend zu den Vorgaben des Düngerechts insbesondere Grenzwerte für die Belastung des Klärschlamms und des für eine Klärschlammaufbringung vorgesehenen Bodens mit Schwermetallen und anderen Schadstoffen enthält.

Diese Regelungen und strenge Vorgaben auf der Grundlage des Wasserrechts und des Chemikalienrechts haben dazu geführt, dass der Schadstoffgehalt in kommunalen Klärschlämmen in den letzten Jahren zum Teil um über 90 Prozent zurückgegangen ist. Neueste Zahlen aus dem Jahr 2015 belegen die Fortsetzung dieses Trends für die Mehrzahl der untersuchten Schwermetalle. Dies gilt auch für eine Reihe von organischen Schadstoffen. Bei einzelnen organischen Schadstoffen dagegen ist zwischenzeitlich eine Belastungsstagnation eingetreten.

(s. a. Klärschlammverordnung)

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