Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)
Ein durch die Europäische Kommission schrittweise eingeführtes System von Verordnungen zur Durchsetzung einer einheitlichen Agrarpolitik in den EU-Mitgliedstaaten. Die Einführung des InVeKoS wurde im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahre 1992 beschlossen und unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung. InVeKoS ist ein wesentliches Kontrollinstrument für die Agrarausgaben der EU. Die durch das InVeKoS ermittelten Daten fließen in das Rechnungsabschlussverfahren der EU ein.
Die Konzeption, Koordinierung sowie Kontrollfunktionen erfolgen durch die Europäische Kommission. Die EU-Mitgliedstaaten sind für die konkrete Umsetzung des InVeKoS nach dem Grundsatz der geteilten Zuständigkeit verantwortlich.
Das InVeKoS umfasst:
- eine oder mehrere elektronische Datenbanken
- ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen
- ein System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen
- Beihilfe- und Zahlungsanträge
- ein integriertes Kontrollsystem
- ein einheitliches System zur Erfassung jedes Begünstigten, der für die betreffenden Maßnahmen einen Beihilfe- oder Zahlungsantrag stellt.
Weitere Informationen:
- Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) (Europäische Kommission)