Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Grundherr

Ein Grundherr war im Mittelalter eine Person – meist ein Adliger oder ein hoher Kirchenvertreter wie ein Bischof oder Abt –, die über Land und die darauf lebenden Menschen herrschte. Der Grundherr verfügte über großen Grundbesitz, den er nicht selbst bewirtschaftete, sondern an Bauern zur Nutzung überließ. Diese Bauern waren ihm gegenüber in einem Abhängigkeitsverhältnis: Sie mussten ihm Abgaben (zum Beispiel einen Teil der Ernte, den sogenannten Zehnt) leisten und Frondienste verrichten, also für den Grundherrn auf dessen Land arbeiten. Historisch gesehen war der Grundherr oft Teil des Feudalsystems. Das System der Grundherrschaft prägte die ländliche Gesellschaft Europas bis ins 19. Jahrhundert.

Der Grundherr hatte nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Er musste den Bauern Schutz bieten, etwa bei Überfällen oder in Notzeiten, und für eine gewisse soziale Grundsicherung sorgen. Darüber hinaus übte der Grundherr häufig Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen aus und konnte über wichtige Angelegenheiten wie Eheschließungen oder Erbfolgen bestimmen.

Der Herrensitz eines Grundherrn war oft eine Burg, ein Schloss oder ein Herrenhaus, das als wirtschaftlicher und verwaltungstechnischer Mittelpunkt der Grundherrschaft diente.

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