Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Gentechnikgesetz

Das 2015 novellierte deutsche Gentechnik-Gesetz (GenTG) regelt Arbeiten in gentechnischen Anlagen, die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen und das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten; es schreibt Risikoanalysen vor, die von den zuständigen Behörden im Rahmen von Kontrollen und von Anmelde- und Genehmigungsverfahren überprüft werden. Für nationale Anträge auf Freisetzung ist das Robert-Koch-Institut (ehemals ein Teil des Bundesgesundheitsamtes) Genehmigungsbehörde.

Ein weiteres Hauptanliegen des Gentechnikgesetzes besteht darin, die gentechnikfreie konventionelle und ökologische Landwirtschaft vor Auskreuzungen, Beimischungen und sonstigen Einträgen von gentechnisch veränderten Organismen zu schützen.Hierzu wurden Mindestabstände zwischen Feldern mit gentechnisch verändertem Mais und Feldern mit konventionellem Mais im Jahr 2008 gesetzlich eingeführt. Das gleichberechtigte Nebeneinander verschiedener Anbaumethoden wird als Koexistenz bezeichnet. Die Aufklärung der Öffentlichkeit geschieht über ein Standortregister, in dem jede Forschungsfreisetzung und jeder Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Deutschland eingetragen werden müssen.

Weitere Informationen:

Pfeil nach linksGentechnikHausIndexgentechnisch veränderte Organismen (GVO)Pfeil nach rechts