Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Garantiemengenregelung

Im Wirtschaftsjahr 1984/85 in die Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeführte Maßnahme zur Drosselung der Milchmenge auf ein Niveau, das den Finanzierungs- und Absatzmöglichkeiten entspricht. Kern der Garantiemengenregelung ist, daß nur eine bestimmte Menge vom Staat zum festgesetzten Mindestpreis abgenommen wird. In Deutschland wurden den einzelnen milcherzeugenden Betrieben Quoten zugeteilt. Überschreitungen der Quoten wurden mit einer Abgabe von 115 % des Richtpreises für Milch sanktioniert.

Zum 1. April 2015 lief die Garantiemengenregelung aus und Milcherzeuger können unabhängig von einer Quote Milch erzeugen und anliefern.

(s. a. Quotenregelung)

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