Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Farm Structure Survey (FSS)

Zu dt. Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe; alle zehn Jahre von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführte Erhebung (die vollständige Erhebung entspricht der Vollerhebung der landwirtschaftlichen Betriebe, dem Agrarzensus), in den Jahren dazwischen finden drei Stichprobenerhebungen statt.

Die Statistiken zur Betriebsstrukturerhebung (FSS) bieten harmonisierte Daten zu landwirtschaftlichen Betrieben in der EU, zum Beispiel:

Die von den Mitgliedstaaten erhobenen Daten über die einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe werden unter strengen Auflagen zur statistischen Geheimhaltung an Eurostat übermittelt. Im Rahmen der FSS werden Daten über Bodennutzung, Viehbestand, ländliche Entwicklung, Betriebsleitung und die landwirtschaftlichen Arbeitskräfte der Betriebe (einschließlich Alter, Geschlecht und Verwandtschaftsverhältnis zum Betriebsinhaber) erhoben. Die Daten der Erhebung können anschließend auf unterschiedlichen geografischen Ebenen (Mitgliedstaaten, Regionen und bei Basiserhebungen auch nach Bezirk) aggregiert werden. Außerdem können die Daten nach Betriebsgröße, dem rechtlichen Status der Betriebe, Zielgebiet und betriebswirtschaftlicher Ausrichtung untergliedert werden.

Die Basiseinheit der FSS ist der landwirtschaftliche Betrieb: eine technisch-wirtschaftliche Einheit mit einer einheitlichen Betriebsführung, die landwirtschaftliche Produkte erzeugt. Die FSS erfasst alle landwirtschaftlichen Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens 1 Hektar (ha), außerdem alle landwirtschaftlichen Betriebe, deren LF weniger als 1 ha beträgt, falls sie eine bestimmte Menge an Erzeugnissen für den Markt produzieren oder ihre Erzeugung bestimmte physische Schwellen überschreitet.

Die Rechtsgrundlagen für die FSS ist die Verordnung (EG) Nr.1166/2008 vom 19. November 2008 über die Betriebsstrukturerhebung und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden, durch die Verordnung (EWG) Nr. 571/88 des Rates aufgehoben wurde.

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