Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Flächenbindung

Ökologisch und steuerrechtlich wichtiger Begriff zur Kennzeichnung der Tier-Besatzdichte auf der Bodenfläche, deren Bewirtschaftung im Zusammenhang mit der Tierhaltung und der Futtergewinnung steht. Die wichtigste Vorschrift für die praktische Durchführung der Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungen ist in § 51 Abs. 1 BewG zu finden, die weitgehend identisch ist mit § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Zur Festlegung der Beziehung zwischen Tierhaltung und Flächengrundlage zur Deckung des Futterbedarfs benutzt der Gesetzgeber den Begriff der Vieheinheit. Deren Bezugsgröße ist die regelmäßig landwirtschaftlich genutzte Fläche.

Die Notwendigkeit einer Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung ergibt sich aus der besonderen Begünstigung der Land- und Forstwirtschaft im Deutschen Steuerrecht. Diese Begünstigung dokumentiert sich bei der Einkommensteuer, bei der Umsatzsteuer und vor allem bei der steuerlichen Bewertung.

Wo besonders viele Tiere gehalten werden, sind die Grenzen der Umweltbelastung seit Langem erreicht. Große Tierhaltungsanlagen werden gesellschaftlich immer weniger akzeptiert. Ausgelöst haben das die Mängel dieser Form der Tierhaltung selbst: die Anreicherung von Nährstoffen in Böden und Gewässern und die Belastung durch Geruch.

Eine Lösung ist die „flächengebundene Tierhaltung“. Das Konzept benennt für eine bestimmte Fläche die maximale Zahl der Tiere bei ökologisch gerade noch verträglicher Belastung. Eine solche Obergrenze könnte sich an der EU-Verordnung zum Ökologischen Landbau orientieren: zwei Großvieheinheiten auf einen Hektar. 2 GVE – das entspricht zwei Kühen, zehn schlachtreifen Schweinen oder 666,6 Masthähnchen. Flächengebundene Tierhaltung für ganz Deutschland kann nur gelingen, wenn die Tierbestände reduziert werden. Diese Abstockung muss beginnen, wo die intensive Tierhaltung besonders verbreitet ist.

Abstockungsbedarf in Deutschland nach Landkreisen

Die Grafik aus dem Fleischatlas 2018 zeigt einen Streifen vom nördlichen Westfalen über das westliche Niedersachsen bis nach Schleswig-Holstein, in dem die deutsche Intensivtierhaltung konzentriert ist. Spitzenreiter sind die niedersächsischen Landkreise Vechta mit 3,64 Großvieheinheiten pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, gefolgt von Cloppenburg (3,05) und Grafschaft Bentheim (2,55). Dazwischen liegt der Kreis Borken in NRW (2,66).

Quelle: Bartz/Stockmar, CC BY 4.0

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