Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Feuchtgebiet

Feuchtwiesen-, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend mit Süß-, Brack- oder Salzwasser bedeckt sind, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von 6 m bei Niedrigwasser nicht übersteigen. Diese Definition wurde 1971 in Ramsar/Iran im Internationalen Feuchtgebiets-Übereinkommen festgelegt. In Deutschland waren im 1998 insgesamt 31 solcher Feuchtgebiete vorhanden, die insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel von internationaler Bedeutung sind.

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