Feldgeschworene
Feldgeschworene wirken in Bayern, Rheinland-Pfalz und bis Ende 2014 auch in Thüringen bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen und Flurstücken mit. Sie setzen Grenzsteine höher oder tiefer, entfernen Vermessungspunkte oder ersetzen beschädigte Vermessungspunkte. Als Hüter der Grenzen, Mittler bei Grenzstreitigkeiten und Abmarkungen in Gemeindegebieten arbeiten sie eng mit Vermessungsbeamten zusammen.
Es gibt eine Vielzahl von alternativen Bezeichnungen mit teilweise nur regionaler Verwendung. Die bekanntesten sind Siebener oder Siebner, Landscheider, Untergänger und Steinsetzer. Seit dem 12. oder 13. Jahrhundert gibt es Feldgeschworene. Das Amt des Feldgeschworenen ist eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der kommunalen Selbstverwaltung. In Bayern gibt es etwa 25.000 Feldgeschworene, davon 15.000 in Franken (Stand 2016). In Rheinland-Pfalz ist das Tätigwerden von Feldgeschworenen hingegen in der heutigen Zeit selten.
Aufgaben
Aufgabe der Feldgeschworenen ist das aktive Kontrollieren und Abgehen der Gemeindegrenze durch die Bürger, die sogenannte Grenzbegehung, d. h. eine Tätigkeit, um eine (Gemeinde-)Grenze zu kontrollieren, freizuhalten oder die Kenntnis über den Verlauf von Grenzen zu vermitteln. Sie wirken durch Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen und Flurstücken mit, die Besitzverhältnisse und verwaltungsmäßige Zuständigkeit des Territoriums zu dokumentieren.
Die Feldgeschworenen sind zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit sowie zur Verschwiegenheit und Bewahrung des Siebenergeheimnisses durch Eidesform auf Lebenszeit verpflichtet.
Weitere Informationen:
- Feldgeschworenenwesen in Bayern (UNESCO)
- Feldgeschworene: Grenzen und Geheimnisse (zfv 6/2020)