Einödflur
Flur, die im Gegensatz zur Gemengeflur durch geschlossene (arrondierte) Lage des Besitzes der einzelnen Betriebe gekennzeichnet ist. Die Parzellen liegen meist als Blöcke vor. Daneben gibt es aber auch Reihensiedlungen mit Streifeneinödflur.
(s. a. Einödstreifenflur)