Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Doppelhof

1. Zwei wirtschaftlich selbständige Agrarbetriebs- und Wohneinheiten unter einem Dach oder in relativer räumlicher Nachbarschaft. Der Doppelhof ist eine Übergangsform vom Einzelhof zur Gruppensiedlung.

2. Teilungshof, der vom zugehörigen zweiten Hof durch räumliche Entfernungen von über 1.000 m getrennt sein kann, jedoch Nachbarschaft der Fluren und gleiche Namensgebung aufweist.

Doppelhöfe finden sich häufig in Westfalen und in der Lüneburger Heide.

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