Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Direktbeihilfe

Auch Direktzahlungen; unmittelbare Zahlungen des Staates an die Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Direktbeihilfen erhalten heute praktisch alle Landwirte als Ausgleich für die unzureichenden Erlöse beim Verkauf von Agrarprodukten, und zwar über die Ausgleichszahlungen.

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