Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

DDT

Abkürzung für Dichlordiphenyltrichlorethan. Die chemische Summenformel dieses Kohlenwasserstoffes lautet: C14H9Cl5. In der Natur kommt DDT nicht vor. Die Verbindung wird als hochwirksames Insektizid verwendet. In Deutschland, wie in den meisten westlichen Industrieländern ist die Anwendung und auch die Herstellung (außer zu Forschungszwecken) seit den 1970er Jahren verboten.

Als Folge des auch in den Tropen reduzierten Einsatzes kam es zu einer deutlichen Zunahme von Malaria-Fällen. In Ländern, die das Stockholmer Übereinkommen aus dem Jahr 2004 ratifiziert haben, ist die Herstellung und Verwendung von DDT nur noch zur Bekämpfung von krankheitsübertragenden Insekten, insbesondere den Überträgern der Malaria, zulässig.

Die Verbindung gilt als sehr schwer abbaubar und bleibt daher sehr lange in der Umwelt, auch in Form verschiedener Umwandlungsprodukte. Im Boden und in Nahrungsketten (Vögel, Fledermäuse usw.) sind weiterhin auch in Deutschland DDT-Rückstände aus früheren Anwendungen zu beobachten, wobei diese sich v.a. in fettreichem Gewebe finden. Eine Erbgutveränderung wurde nicht, Krebsauslösung nur bei Labortieren beobachtet.

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