Biodiversitätskonvention (CBD)
Auch Konvention über die biologische Vielfalt (engl. Convention on Biological Diversity, CBD); ein völkerrechtliches Übereinkommen, das 1993 in Kraft trat. Die Konvention gilt als das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz der Biodiversität. Sie hat inzwischen (Stand: März 2019) 196 Vertragspartner und wurde von 168 Staaten sowie der Europäischen Union unterzeichnet. Deutschland wurde 1994 Vertragspartei.
Die drei gleichberechtigten Ziele des Übereinkommens sind:
- die Erhaltung der biologischen Vielfalt (auf den Ebenen der Ökosysteme, der Arten sowie der genetischen Vielfalt innerhalb der Arten),
- die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile, und
- die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung der genetischen Ressourcen resultierenden Vorteile (benefit sharing).
Grundgedanke ist dabei, dass die biologische Vielfalt nur dann langfristig erhalten werden kann, wenn die Chancen und Gewinne aus der nachhaltigen Nutzung der Natur allen beteiligten Gruppen gleichermaßen zugutekommen.
In regelmäßigen Abständen treffen sich die Vertragsstaaten der CBD, um den Stand der Umsetzung zu diskutieren und dem Prozess neue Impulse zu verleihen. Die Ziele der CBD stehen beispielsweise im Mittelpunkt des entwicklungspolitischen Engagements Deutschlands im Arbeitsfeld Umwelt- und Ressourcenschutz.
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