Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Basisprämie

Form der Direktzahlung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Sie basiert auf einem System von Zahlungsansprüchen. Diese Zahlungsansprüche werden den Betriebsinhabern im Jahr 2015 neu zugewiesen. Die alten Zahlungsansprüche haben am 31. Dezember 2014 ihre Gültigkeit verloren.

Anstelle der bisherigen einheitlichen Betriebsprämie gibt es seit 2015 bis zu vier verschiedene Prämienelemente in der ersten Säule der GAP. Die Gewährung der Basisprämie ist mit der Greening-Prämie verbunden. Mit der Umverteilungsprämie werden die ersten Hektare eines Betriebes bessergestellt. Landwirte bis 40 Jahre erhalten eine Junglandwirteprämie. Die Zahlungen sind an die Einhaltung von Standards gebunden (Cross Compliance).

Wie die Betriebsprämienregelung wird auch die Basisprämienregelung in Deutschland zunächst auf regionaler Ebene angewendet, und zwar von 2015 bis 2018.
Zwischen 2017 und 2019 werden die Wertunterschiede der Zahlungsansprüche zwischen den Regionen schrittweise abgebaut, so dass ab 2019 alle Zahlungsansprüche in Deutschland einen einheitlich hohen Wert haben.

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