Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Anerbe

Ein Anerbe ist im deutschen Erbrecht eine Person, die im Rahmen des Anerbenrechts einen landwirtschaftlichen Betrieb oder Hof als alleiniger Erbe übernimmt. Ziel der ungeteilten Übergabe ist es, lebensfähige landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten

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