Altlasten
Unter Altlasten werden in der Regel
- stillgelegte Altablagerungen, also ehemalige Deponien
- Altstandorte, also aufgegebene Produktionsstätten
- Rüstungsaltlasten sowie
- militärische Altlasten
verstanden, von denen eine Gefahr für Menschen und/oder Umwelt ausgehen. Bodenbelastungen solcher Art können die regionale wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen. Insbesondere in den neuen Ländern gelten Altlastenverdachtsflächen als Hemmnis der Privatisierung und können so die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Durchführung von Investitionen verhindern.