Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Agrarzoll

Bezeichnung für einen landwirtschaftlichen Schutzzoll zur Regulierung des Imports von Agrarprodukten.

Die EU hat zur Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik für Waren vieler landwirtschaftlicher Bereiche eigene rechtliche Regelungen, sog. Marktordnungen (MO), geschaffen. Diese sollen mithilfe ihrer vorrangig marktlenkenden Agrarzollsysteme den EU-Agrarmarkt in der EU regulieren. Wesentliches Merkmal ist die gemeinsame Preispolitik. Bei Einfuhr der betreffenden Waren aus einem Drittstaat gleichen die Agrarzölle den Unterschied zwischen hohem EU-Preisniveau und niedrigem Weltmarktniveau aus. In seltenen Fällen werden bei umgekehrter Konstellation bei der Ausfuhr Ausfuhrzölle erhoben. Üblicher ist die Auszahlung an die Ausführer als marktordnungsrechtliche Ausfuhrerstattung durch die Zollverwaltung (Hauptzollamt Hamburg-Jonas).

Zweck der Agrarzölle ist der Schutz des Preisniveaus für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Europäischen Union, das regelmäßig höher als auf dem Weltmarkt ist. Da der Weltmarktpreis und somit der Einfuhrpreis von Agrarerzeugnissen starken Schwankungen unterliegen kann, geschieht der Preisausgleich durch die Erhebung von flexiblen Einfuhrzöllen, deren Höhe in Abhängigkeit des jeweiligen Einfuhrpreises der Marktordnungsware ermittelt werden. Preisschwankungen, die bei Anwendung starrer Zölle auftreten würden, werden somit abgefedert und vom Binnenmarkt ferngehalten.

Daneben bestehen weitere Instrumente im Zusammenhang mit der Einfuhr von Agrarerzeugnissen, deren gemeinsame Aufgabe in der Steuerung und Beobachtung der eingeführten Mengen an Agrarerzeugnissen liegt.

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