Agrarrecht
Für Deutschland entzieht sich der Begriff einer feststehenden Definition, da das Agrarrecht keine in sich geschlossene Rechtsdisziplin darstellt. Zu seinem Wirkungsbereich gehören:
- Landwirtschaftliches Sondererbrecht
- Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr
- Landpachtrecht
- Recht des landwirtschaftlichen Kredits
- Recht der ländlichen Siedlung
- Agrarstrukturrecht
- Agrarwirtschaftsrecht
- Steuerrechtliche Bezüge
- Arbeitsrechtliche Bezüge
- Sozialrechtliche Bezüge