Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Weidemilch

Die Bezeichnung "Weidemilch" ist in Deutschland lebensmittelrechtlich nicht geregelt. Wie viel Zeit eine Kuh auf der Weide verbringen muss, ehe von Weidehaltung gesprochen werden kann, ist daher durchaus strittig und hat in Deutschland auch schon die Gerichte beschäftigt.

Gemäß einer gerichtlichen Entscheidung von 2017 darf Milch von Kühen, die an mindestens 120 Tagen im Jahr mindestens sechs Stunden auf der Weide stehen, als Weidemilch vermarktet werden, sofern diese Kriterien auch auf der Packung angegeben sind. 

Während sich an dieser Mindestvorgabe zahlreiche Anbieter orientieren, sind die weiteren Kriterien häufig ganz unterschiedlich geregelt. Etwa die Frage, ob es für die Tierhaltung im Winter ebenfalls Vorgaben gibt, wie die Tiere abseits der Weide gefüttert werden, ob dabei auch auf gentechnisch veränderte Futtermittel zurückgegriffen werden darf und wer kontrolliert, ob diese Regeln tatsächlich eingehalten werden.

Laut oekolandbau.de schreibt die EU-Öko-Verordnung die Weidehaltung bei allen Rindern, also auch bei Milchkühen, vor. Die wenigen Ausnahmen, die existieren, seien eng begrenzt, so das Online-Portal.

Heumilch unterscheidet sich hinsichtlich der Fütterung von herkömmlicher Milch, bei Weidemilch gilt dies für die Haltung.

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