Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Traditionsbücher

Sammlungen, in der geistliche Grundherren Urkunden und Notizen über Land- und Personenerwerbungen entweder unmittelbar niederschrieben oder in Abschrift nachträglich inserierten. Tradition hat dabei die lateinische Ursprungsbedeutung „Übergabe (von Besitztümern)“.

In Traditionsbüchern (libri traditionum) verzeichneten v.a. Klöster vom 10. bis zum 13. Jahrhundert Schenkungen und Privilegien zur besseren Absicherung des Grundbesitzes. Jeder Eintrag (sog. Traditionsnotiz) beginnt gewöhnlich mit einer einleitenden Veröffentlichungsformel (Publicatio) (notum sit omnibus = allen sei bekannt, o.ä.). Es folgt die eigentliche Übertragung durch Schenkung (traditio aut donatio), meistens von Grundstücken, aber auch von Hörigen, und abschließend eine Liste von Zeugen für das Rechtsgeschäft. Die in der Regel undatierten Einträge sind teilweise protokollarisch, d.h. jeweils direkt nach dem Rechtsakt in das Buch notiert worden, zu großen Teilen aber auch rückwirkend auf Grund von kurzen Aktnotizen (Notitia).

Die Traditionen geben zwar Auskunft über die Größe der Schenkungen und ihre Struktur (Felder, Wiesen, Wälder etc.), nicht aber über ihre Rolle in der wirtschaftlichen Organisation der Grundherrschaft, auch werden nur selten Angaben zu Abgaben und Diensten gemacht. Traditionsbücher findet man zwar in vielen Regionen, doch steht der bayerische Raum an der Spitze. Erhalten sind sie dort besonders in den Bistümern Regensburg, Brixen, Eichstätt, Freising, Passau und Salzburg sowie in zahlreichen Klöstern.

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