Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Raumordnung

Die Raumordnung entwickelt übergeordnete und umfassende Leitvorstellungen für eine ausgewogene, dem Wesen des Menschen gemäße Raumstruktur des gesamten Staatsgebietes und schafft zugleich Instrumente für deren Verwirklichung; konkret und schwerpunktmäßig bemüht sie sich um eine Beseitigung bzw. Reduzierung räumlicher Disparitäten und strebt so eine gleichwertige Entwicklung der Teilräume an. Raumordnung beschränkt sich somit nicht auf eine Zustandsbeschreibung, sie ist auf Veränderungen und zielorientiertes Handeln ausgerichtet.

Als raumprägender und mit anderen Nutzern um Flächen konkurrierender Wirtschaftssektor hat die Landwirtschaft vielfältige Beziehungen zur Raumordnung. Die Landes- und Regionalplanung entscheidet in dem Maße, in dem sie zur Lösung von Flächennutzungskonflikten beiträgt, auch über den Einfluss der Landwirtschaft auf die räumliche Entwicklung.

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