Mercosur-Abkommen
Das Mercosur-Abkommen ist ein Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäische Union (EU) und den Staaten des Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) Es beinhaltet Bestimmungen zu politischem Dialog, Kooperation und Handel. Im Handelsteil geht es im Kern darum, Zölle auf über 90 Prozent der bilateralen gehandelten Waren abzuschaffen. Die EU-Kommissionspräsidentin hat das MERCOSUR-Abkommen für die EU unterzeichnet und damit formell auf den Weg gebracht. Das Europaparlament will das Abkommen nun vom EuGH prüfen lassen. Damit kann sich das Inkrafttreten verzögern.
Das Abkommen besteht aus zwei getrennten Abkommen: einem Interim-Handelsabkommen mit den handelspolitischen Bestimmungen, das in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU liegt und nach Zustimmung durch Rat und Europäisches Parlament in Kraft treten kann. Das Partnerschaftsabkommen, das darüber hinaus Bestimmungen zur politischen Zusammenarbeit enthält, muss zusätzlich von den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
Prinzipien
In einer Zeit globaler Umbrüche steht das MERCOSUR-Partnerschaftsabkommen als Zeichen für regelbasierte internationale Zusammenarbeit. Kern des Abkommens ist der Handelsteil, der durch den Abbau von Zöllen und weniger Handelshemmnisse neue Impulse für Wachstum, Innovation und Beschäftigung setzen soll. Durch die Abschaffung der hohen MERCOSUR-Zölle könnten EU-Exporteure jährlich mehr als vier Milliarden Euro an Zöllen einsparen.
MERCOSUR-Abkommen und Landwirtschaft
Aus Sicht der Europäischen Union eröffnet das Abkommen den europäischen Landwirten und Lebensmittelherstellern neue Chancen durch einen erleichterten Zugang zu den wachsenden Märkten der Mercosur-Staaten.
2024 exportierte die EU Agrarlebensmittel im Wert von 3,3 Milliarden Euro in den Mercosur. Dabei fielen bislang zum Beispiel auf Wein und andere Getränke bis zu 35 Prozent, auf Schokolade 20 Prozent und auf Olivenöl 10 Prozent Zoll an.
Zukünftig sollen die EU-Exporte weiter zunehmen, da durch das Abkommen hohe Zölle und aufwändige Verfahren beseitigt werden und traditionelle Lebensmittel mit geographischer Herkunftsangabe besser vor Nachahmung geschützt werden. Umgekehrt sollen festgelegte Höchstgrenzen die Landwirtschaft in der EU vor stark steigenden Agrarlebensmittelimporten schützen.
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