Landesplanung
Übergeordnete, überörtliche planende Tätigkeit für das Gebiet eines Bundeslandes oder einer Region auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes des Bundes und der Landesplanungsgesetze der Länder. Landesplanung stellt Programme und Pläne auf, stimmt raumbedeutsame Vorhaben mit Erfordernissen der Raumordnung ab.