Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Kulturchampignons

Vorbemerkung: Die Pilze bilden das dritte große Reich eukaryotischer Lebewesen neben den Tieren und den Pflanzen. Sie sind wie die Pflanzen, zu denen sie lange gerechnet wurden, sesshaft, können jedoch keine Photosynthese treiben. Daher müssen sie sich wie Tiere durch die Aufnahme organischer Substanzen ernähren (Heterotrophie), die sie jedoch in gelöster Form aus der Umgebung aufnehmen. Nach heutiger Kenntnis sind die Pilze näher mit den Tieren als mit den Pflanzen verwandt, entsprechend sind sie auch kein Gemüse.

Die Produktionsweise von Kulturchampignons unterscheidet sich auch sehr von Gemüsesorten. Die Kulturchampignons werden nicht auf Ackerland erzeugt, sondern in speziellen Gebäuden oder unterirdischen Räumen (wie Kellern oder Höhlen), die möglicherweise speziell für diesen Zweck errichtet oder angepasst wurden. Die Herstellung erfolgt in Schichtstrukturen und für einige Arten / Sorten sogar nicht auf ebenem Grund, sondern z. B. auf Baumstämmen.

Die sogenannte Pilzbrut wird dabei in einen geeigneten Nährboden geimpft, das Substrat. Unter diesen speziellen Wachstumsbedingungen bilden sich aus dem Pilzmycel im späteren Verlauf die Fruchtkörper. Sind die Kulturchampignons herangewachsen, werden sie sorgfältig durch vorsichtiges Abschneiden der Stiele geerntet, gekühlt, sauber verpackt und gelangen so auf kürzestem Weg in den Handel.

Die Zucht von Kulturchampignons findet meist auf einem Substrat statt, das sich aus Pferdemist, Hühnermist und Stroh zusammensetzt. Dieses Substrat wird je nach Anbautechnik mit sogenannten Zuschlagsstoffen wie beispielsweise Gips, Baumwollschrot oder Malz angereichert und fermentiert. Um unerwünschte Mikroorganismen abzutöten, wird das Substrat dann auf 50 bis 60 Grad erhitzt und der Ammoniakgehalt durch konstante Belüftung gesenkt. Befindet sich das Substrat in einem sterilen Zustand, wird es mit der Pilzbrut angeimpft und mit einer Schicht aus Torf und Deckerde abgedeckt.

Die Anbaufläche bezieht sich auf die effektive Anbaufläche (Beete, Säcke, Anbauregale oder ähnliche Flächen), die während des zwölfmonatigen Bezugszeitraums mindestens einmal genutzt werden. Bei mehrmaliger Verwendung wird die Fläche immer noch nur einmal gezählt. Bei Pilzen, die auf Stämmen im Freien gezüchtet werden, sollte der gesamte Bereich einschließlich der Abstände zwischen den Stämmen berücksichtigt werden.

Dazu gehören

Ausgeschlossen sind

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