Haupterwerbsbetrieb
Ab der Agrarstrukturerhebung / Landwirtschaftszählung 2010 sind Haupterwerbsbetriebe solche, in denen das Einkommen des Betriebsinhabers (und ggf. seines Ehegatten) aus betrieblichen Quellen höher ist als das Einkommen aus außerbetrieblichen Quellen. Das Gegenstück ist der Nebenerwerbsbetrieb. Die Typisierung in Haupt- und Nebenerwerb erfolgt nur für Betriebe in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. Nebenerwerbsbetriebesind demnach alle anderen Betriebe.
Bis 2007 spielte neben der Relation von betrieblichen und außerbetrieblichen Einkommen die Arbeitsleistung (ausgedrückt in Arbeitskraft-Einheiten) je Betrieb eine Rolle.
Danach galten als Haupterwerbsbetriebe solche Betriebe, in denen
- das betriebliche Arbeitsvolumen, berechnet in Arbeitskraft-Einheiten, 1,5 AK-E und mehr beträgt,
- das betriebliche Arbeitsvolumen mindestens 0,75 und weniger als 1,5 AK-E beträgt und bei denen der Anteil des betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen des Betriebes 50 % und mehr beträgt bzw. kein außerbetriebliches Einkommen vorliegt.

Quelle: Situationsbericht 2023