halal
"Halal" ist ein arabisches Wort und bedeutet so viel wie "rein", "erlaubt". Die Speisevorschriften des Islam sind im Koran und in der Sunna geregelt.
Die zulässigen und islam-konformen Speisevorschriften und Lebensmittel sind etwa
- das Fleisch von Pflanzenfressern (Huhn, Rind, Schaf), welches nach bestimmten Vorschriften geschlachtet wurde (so genannte Schächtung)
- Frischmilch
- frisches Obst
- Gemüse
- Eier
- pflanzliche Öle
Im Gegensatz dazu werden verbotene oder unzulässige Lebensmittel als "Haram"-Lebensmittel bezeichnet. Diese sind typischerweise
- Schweinefleisch oder mit dessen Bestandteilen hergestellte Produkte, etwa Zwiebelkuchen mit Speck, Mettbrötchen
- Gelatine, die aus Schweinerohstoffen gewonnen wurde und damit hergestellte Lebensmittel wie Joghurts, Torten und Gummibärchen etc.
- Alkohol und Lebensmittel, die diesen enthalten, zum Beispiel Eis und Pralinen (auch in Spuren oder versteckt als Trägerstoff etwa bei Aromen, Farbstoffen)
- bluthaltige Lebensmittel wie etwa Blutwurst
Die islamischen Rechtsquellen beschreiben "Halal" und "Haram" sowie weitere Speisevorschriften näher, ohne eine klare Einordnung der "Halal"-Lebensmittel, vorzunehmen. Ob ein Lebensmittel in die "Halal"-Kategorie fällt, ist von verschiedenen Kriterien abhängig, die von islamischen Rechtsgelehrten zum Teil unterschiedlich ausgelegt werden. Es existieren auch keine für alle Muslime gültigen Listen von Lebensmitteln, die ausdrücklich als "Halal" gelten.
In der EU ist der Begriff "Halal" lebensmittelrechtlich nicht geschützt. Für "Halal"-Produkte bestehen bisher keine einheitlichen Standards, die bei einer Zertifizierung überprüft werden. Folglich existieren für Lebensmittel zahlreiche verschiedene "Halal"-Siegel, die von traditionellen oder herstellerorientierten Zertifizierern etabliert wurden.
Das Schächten (betäubungsloses rituelles Schlachten) von Tieren ist in Deutschland grundsätzlich verboten - eine Ausnahmegenehmigung wird nur unter strengen Auflagen erteilt. Halal-Schlachtungen erfolgen hier demnach fast ausschließlich mit Betäubung. Der Import von Fleisch geschächteter Tiere ist erlaubt - bezüglich der Schächtung gibt es keine EU-weit einheitliche Regelung. Fleisch geschächteter Tiere muss nicht entsprechend gekennzeichnet werden.
Mit weltweit über 1,6 Mrd. Muslimen und einer rasch wachsenden Bevölkerung ist die Versorgung mit Fleisch - und speziell mit Halal-Fleisch für strikt praktizierende Gläubige - schwierig, da die Eigenproduktion in den jeweiligen Ländern (z. B. in Nordafrika und im Nahen Osten) aus ökologischen Gründen meist nicht annähernd ausreicht. Da Importe aus nicht-islamischen Ländern (z. B. Schaffleisch aus Australien oder Neuseeland) erfolgen müssen, um den Bedarf zu decken, sind inzwischen eigene Lieferketten zur Bedarfsdeckung entstanden, bei denen die Regeln von Erzeugung, Schlachtung und Verarbeitung, Lagerung, Transport/Logistik bis hin zur Vermarktung durchgängig eingehalten und überwacht werden.