Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Grundstück

Ein bebautes oder unbebautes exakt abgrenzbares Stück Land, das eine Eigentumseinheit darstellt. Es ist mit seinem Eigentümer unter einer besonderen Nummer im Grundbuch eingetragen. Ein Grundstück kann mit einem Flurstück identisch sein.

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