Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Entkopplung

Bezeichnung für die Trennung der Direktbeihilfen für Betriebsinhaber von der Erzeugung im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU im Jahr 2003.

Das heißt, Preisausgleichszahlungen für Ackerfrüchte, Tiere und künftig auch Ausgleichszahlungen für Milch werden von der bisherigen Bemessungsgrundlage entsprechend der Produktion (Tierprämien, Pflanzenprämien) entkoppelt. Stattdessen werden betriebsbezogene Zahlung - unabhängig von der Produktionsmenge - gewährt. So gibt es seit 2005  im Rahmen der GAP keine Zahlungen mehr zur Marktstützung, sondern stattdessen Direktzahlungen.

Damit eröffneten sich den Landwirten neue unternehmerische Freiräume. Zudem trug die EU mit dieser Maßnahme dazu bei, Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Handel abzubauen. Um die Direktzahlungen in voller Höhe zu erhalten, müssen die Landwirte im Rahmen der so genannten "Cross Compliance" zahlreiche im Fachrecht vorgesehene Verpflichtungen des Umwelt-, Tier- und Pflanzenschutzes, bei der Tiergesundheit, beim Boden- und Gewässerschutz sowie bei der Lebensmittelsicherheit erfüllen und die Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhalten. 

Die Entkopplung und die Einführung der Betriebsprämienregelung waren grundlegende Elemente der Reform der GAP. Das Hauptziel der Betriebsprämienregelung bestand darin, die Ausrichtung der GAP von der Marktstützung auf entkoppelte Einkommensstützung für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zu verlagern und damit die Marktorientierung der Betriebsinhaber zu verstärken, die Preise an die Weltmarktpreise heranzuführen und mehr Dezentralisierung zu erreichen.

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