Domäne
Domäne (von lat. dominium über franz. domaine „Herrschaft, Herrschaftsbereich“) steht für verschiedene Typen von Landgütern:
- Gutshof im Allgemeinen, herrschaftliches landwirtschaftliches Anwesen
- Rittergut, Gutshof, der zu den vom Landesherrn an einen in der Regel adligen Grundherrn verliehenen Besitzungen gehört
- Kammergut, im Eigentum des Landesfürsten stehende größere ländliche Besitzung
- Weingut bzw. Rebanlage, in Deutschland gebräuchliche Bezeichnung. abgeleitet vom französischen Begriff Domaine, der speziell im Burgund gebräuchlich ist. Große Weingüter in Deutschland mit mehreren aufgeteilten Bereichen (Rebanlagen) bezeichnen häufig so ihre einzelnen Besitzungen bzw. Standorte. In Österreich nennt sich eine große Winzergenossenschaft Domäne Wachau und in der Weststeiermark gibt es ein großes Weingut namens Domäne Müller.
- Staatsdomäne, im Eigentum des Staates stehende größere land- oder forstwirtschaftliche Besitzung in der Rechtsform des Regiebetriebes oder der Anstalt bewirtschaftet.
Domänen waren im Mittelalter wichtigste Einnahmequelle der fürstlichen Schatzkammer, woraus die Gleichsetzung öffentlicher Wirtschaft mit Domänenwirtschaft resultierte. Domänen sind als Quelle erwerbswirtschaftlicher Einkünfte seit Entwicklung des modernen Steuersystems von geringer Bedeutung. Heute ist der Domänenbesitz größtenteils verpachtet oder wird als Lehr- und Versuchsgut (Land, Weinbau und Forstwirtschaft) von der öffentlichen Hand bewirtschaftet.