Altenteil
Das Altenteil ist ein Begriff aus dem Erbrecht und bezeichnet die vertraglich vereinbarten Leistungen für den Erblasser bei einem vorweggenommenen Erbfall, also bei einem Hofüberlassungsvertrag. Zum Altenteil gehört häufig ein separat stehendes kleines Gebäude. Es vermeidet Streitigkeiten, wenn alle vereinbarten Leistungen für den Altenteiler im Altenteil-Vertrag einzeln aufgeführt sind. Synonyme Begriffe sind Ausgedinge, Austrag, Auszug, Leibgedinge, Leibzucht.