alte Sorten
Solche derzeit oder früher kultivierte Pflanzenarten, deren Schutzfrist nach dem Sortenschutzgesetz abgelaufen ist. Alte Sorten, für deren Handel nach der Artenliste im Anhang des Saatgutverkehrsgesetzes eine Zulassung durch das Bundessortenamt erforderlich ist, dürfen nach Auslaufen der Zulassung nicht mehr gehandelt werden.