Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Umweltrat

Genauer: Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) gehört zu den ersten Institutionen wissenschaftlicher Politikberatung für die deutsche Umweltpolitik. Er wurde im Jahr 1972 von der Bundesregierung eingerichtet. Der Umweltrat wurde im August 1990 neukonstituiert, nachdem bereits im Jahre 1971 sein Vorläufer beim Bundesministerium des Innern geschaffen worden war.

Der Umweltrat hat alle vier (früher alle zwei) Jahre der Bundesregierung ein Umweltgutachten zu übergeben. Es dient der periodischen Berichterstattung und bietet eine detaillierte Gesamtevaluation der Umweltsituation und Umweltpolitik. Zusätzliche Gutachten oder Stellungnahmen zu umweltpolitischen Themen können auf Eigeninitiative des Umweltrates erstellt werden. Darüber hinaus kann der zuständige Bundesminister den Umweltrat mit weiteren Gutachten und Stellungnahmen beauftragen.

Besondere Merkmale des SRU sind seine Interdisziplinarität und seine fachliche Unabhängigkeit. Er besteht aus sieben Professorinnen und Professoren mit besonderer Umweltexpertise, die unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten. Diese werden von der Bundesregierung für vier Jahre ernannt.

Weitere Informationen:

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