Öko-Regelungen
Die Öko-Regelungen (Eco-Schemes) sind ein neues Element in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der Förderperiode von 2023 bis 2027. Die neue GAP möchte mehr Biodiversität auf Äcker, Wiesen und Weiden bringen. Dazu beitragen maßgeblich die sieben neuen Öko-Regelungen.
Landwirte können Öko-Regelungen freiwillig anlegen. Sie sind einjährig und müssen jedes Jahr neu über den Agrarantrag gestellt werden. Mit dem Geld aus den Öko-Regelungen können Landwirte ihre gekürzten Basisprämien aufbessern.
Betriebsinhaber, die sich für Öko-Regelungen entscheiden, können eine Zahlung – mit Ausnahme der ÖR 7 – auch unabhängig von einem Antrag auf Einkommensgrundstützung erhalten. Es ist möglich, mehrere Öko-Regelungen in einem Betrieb und teilweise auf der derselben Fläche durchzuführen und zu beantragen.
Folgende 7 Öko-Regelungen (Eco-Schemes) gibt es:
- ÖR 1: Zusätzliche Flächen für Biodiversität (Stilllegung/ Blühstreifen / Altgrasstreifen).
- ÖR 2: Vielfältige Kulturen im Ackerbau mit mindestens 5 Hauptfruchtarten einschließlich 10 % Leguminosen.
- ÖR 3: Beibehaltung Agroforst auf Ackerland und Dauergrünland.
- ÖR 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes des Betriebes.
- ÖR 5: Extensive Bewirtschaftung von einzelnen Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens 4 regionalen Kennarten.
- ÖR 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf Ackerland und in Dauerkulturen.
- ÖR 7: Schutzziel orientierte Bewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten.
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