Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

nachhaltige Waldwirtschaft

Der Begriff Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Forstwirtschaft geht auf den sächsischen Oberberghauptmann Hanns Carl von Carlowitz zurück, der den Begriff in seinem 1713 erschienen Buch „Sylvicultura oeconomica“ erstmals benutzte, ohne näher auf den Begriff einzugehen. Beschrieben wurde der Begriff dann 1795 vom Forstwissenschaftler Georg Ludwig Hartig - auch wenn er selbst mit diesem Begriff nicht gearbeitet hat. Lange Zeit wurde von „Nachhaltigkeit der Nutzung“ gesprochen, wenn bei der Bewirtschaftung „immer nur so viel Holz entnommen wird, wie nachwachsen kann“.

Heute versteht man unter nachhaltiger Waldwirtschaft weit mehr als die Sicherstellung der Holzmengen. Die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (FOREST EUROPE) hat 1993 in der Helsinki-Deklaration eine nachhaltige Waldbewirtschaftung definiert als „die Betreuung und Nutzung von Wäldern und Waldflächen auf eine Weise und in einem Ausmaß, welche deren biologische Vielfalt, Produktivität, Regenerationsfähigkeit und Vitalität erhält und ihre Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, gewährleistet, ohne dass dies zu Schäden an anderen Ökosystemen führt“. FOREST EUROPE hat in diesem Zusammenhang sechs übergreifende Kriterien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung erarbeitet:

Dies wird aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) nur durch eine naturnahe, umweltverträgliche und multifunktionale Waldbewirtschaftung ermöglicht.

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