Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Landschaftsgarten

Im 18. Jh. in England entstehender Garten- oder Landschaftstypus, der sich in der Folge in ganz Europa verbreitete. In bewusster Abgrenzung gegenüber dem Barock-Garten zielt der Landschaftsgarten auf eine natürliche Gartengestaltung ab, die sich ästhetisch u.a. konkretisiert im Einbezug der umgebenden Landschaft (u.a. durch Ahas), in weiten, durch Clumps aufgelockerten Rasenflächen, in einem an der inneren Gartengrenze herumgeführten Belt walk, in der Bevorzugung natürlich anmutender Seen gegenüber geometrischen Bassins, in der Ablehnung von geraden Achsen, was z.B. zur Forderung nach in s-förmig geführten Wegen und Uferböschungen führte, usw.

Derartig gestalteten Gärten, die zudem mit vielfältigen Staffagebauten angereichert sein können, können unterschiedliche gartentheoretische Auffassungen zugrunde liegen: Die Forderung nach einer natürlichen Gestaltung kann dem Denken der Aufklärung entwachsen (so wie die Freiheit des Menschen im Naturrecht begründet ist, so hat die Natur ihrerseits frei von domestizierenden Eingriffen des Menschen zu sein), in einer göttlich gedachten Natur kann dieser Ort einer religiösen Natur- und Gotteserfahrung sein oder aber auch nur einfach ein Ort, an dem malerisch-pittoreske Landschaftsbilder fühlend genossenen werden können. Die Umwandlung bestehender Barockgärten in Landschaftsgärten wurde in England mitunter auch dadurch beflügelt, dass der damit verbundene Übergang zur Weidewirtschaft ökonomisch lukrativ war.

Heute bezeichnen die Begriffe Landschaftsgarten und Landschaftspark eine verhältnismäßig große, nach bestimmten Vorstellungen der Gartenkunst beziehungsweise Landschaftsarchitektur als Landschaft gestaltete Fläche, die sich durch ihre natürlichen, landschaftlichen oder kulturellen Eigenschaften auszeichnet. Sie dienen vornehmlich der Erhaltung und Aufwertung von Natur, Landschaft und Kultur und sollen die Lebensqualität der Bevölkerung fördern und, als weicher Standortfaktor, die Wirtschaft stärken. Damit ist der Landschaftspark weder ausschließlich Naturraum noch Grünanlage oder Erholungsgebiet und grenzt sich von Nationalpark und Naturpark ab.

Pfeil nach linksLandschafts(struktur)elementeHausIndexLandschaftsmonitoringPfeil nach rechts