Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Kapitularien

Der Begriff Kapitularien (Einzahl: das Kapitular(e) oder Kapitularium), lateinisch Capitularia, bezeichnet in der Rechtsgeschichte hoheitliche Anordnungen im Sinne von Gesetzen vor allem in der Zeit der Karolinger, insbesondere unter Karl dem Großen. Ihre Einteilung in verschiedene Kapitel (lat. capitula) gab ihnen den Namen.

Sie hatten maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der (west-)europäischen Wirtschafts- und Sozialgeschichte und regelten u. a. auch die Anbautechnik von Nutzpflanzen. Zu den bekanntesten Kapitularien gehören die Admonitio generalis von 789, die das Reformprogramm Karls des Großen zusammenfasst, und das so genannte Capitulare de villis aus dem Jahre 795, das die Reform der Krongüter in Aquitanien, evtl. sogar im gesamten Frankenreich regelte und sich mit deren Verwaltung und Bewirtschaftung befasst.

Die Kapitularien sind oft nach dem Ort ihrer Verkündung benannt, so zum Beispiel das Kapitular von Herstal (779) oder das Diedenhofener Kapitular (805).

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