Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Frondienste

Frondienste (von mhdt. vrôn „was den [geistlichen oder weltlichen] Herrn betrifft, ihm gehört“, zu mhdt. frô „Herr“) sind persönliche Dienstleistungen von Bauern für ihre  Grund- oder Leibherren. Das Phänomen wird auch als Robot beziehungsweise Robath bezeichnet, ein Begriff, der aus dem Slawischen stammt. Der herrschaftliche Hof wird Fronhof genannt.

Zu den Frondiensten gehörte auch die Corvée, die sich vor allem auf den – heute so bezeichneten – öffentlichen Bereich (u. a. Straßen-, Wegebau) bezog. Solche Pflichten bestanden schon im Römischen Reich.

Frondienste bestehen in der Verrichtung körperlicher Arbeiten und sind unentgeltlich (oder nur gegen unverhältnismäßiges Entgelt) zu leisten. Sie haften entweder an der Person oder ruhen auf dem Grundstück. Sie sind entweder öffentliche (Gemeindefronden) oder Landesfronden (z.B. Wegeunterhaltungspflicht) oder private.

Auch lasteten und lasten Fronden durchaus nicht nur auf Bauerngütern; auch grundherrlicher Besitz konnte zu Fronden (an den Landesherrn) verpflichtet sein.

Je nach Art, Umfang und Zeit unterscheidet man:

Schon in Mittelalter wurden die Frondienste zunehmend und schrittweise  durch Abgaben (Angerpfennig, Bede, Dienstgeld usw.) abgelöst.

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