Frondienste
Frondienste (von mhdt. vrôn „was den [geistlichen oder weltlichen] Herrn betrifft, ihm gehört“, zu mhdt. frô „Herr“) sind persönliche Dienstleistungen von Bauern für ihre Grund- oder Leibherren. Das Phänomen wird auch als Robot beziehungsweise Robath bezeichnet, ein Begriff, der aus dem Slawischen stammt. Der herrschaftliche Hof wird Fronhof genannt.
Zu den Frondiensten gehörte auch die Corvée, die sich vor allem auf den – heute so bezeichneten – öffentlichen Bereich (u. a. Straßen-, Wegebau) bezog. Solche Pflichten bestanden schon im Römischen Reich.
Frondienste bestehen in der Verrichtung körperlicher Arbeiten und sind unentgeltlich (oder nur gegen unverhältnismäßiges Entgelt) zu leisten. Sie haften entweder an der Person oder ruhen auf dem Grundstück. Sie sind entweder öffentliche (Gemeindefronden) oder Landesfronden (z.B. Wegeunterhaltungspflicht) oder private.
Auch lasteten und lasten Fronden durchaus nicht nur auf Bauerngütern; auch grundherrlicher Besitz konnte zu Fronden (an den Landesherrn) verpflichtet sein.
Je nach Art, Umfang und Zeit unterscheidet man:
- Hand- und Spanndienste: hauptsächlich zur Feldarbeit; zur Arbeit im Wald; zu allerhand Fuhren usw. Da der Pflichtige dazu sein eigenes Gespann und Geschirr stellen muss, können Spanndienste (z.B. Angerfahrten, Pflugfronden) nur von so genannten spannfähigen Bauern verlangt werden, während Handdienste (Handfronden) auch von ärmsten Bauern geleistet werden können.
- Ursprünglich waren die Dienste der Hörigen usw. ungemessen, wurden aber schon früh auf eine Anzahl Tage (Frontage) im Jahr bzw. im Monat oder in der Woche beschränkt, wobei dieser Zahl im Allgemeinen im Laufe der Zeit abnahm, in Deutschland bis auf zwölf Tage im Jahr. Daneben wird noch zwischen ordentlichen (Feldarbeit) und außerordentlichen Diensten (Bau- und Jagdfronden) sowie zwischen sässigen und walzenden Dienste unterschieden. Der Jagdfron konnte durch verschiedene Tätigkeiten erfolgen, z. B. als Treiber, durch Fuhrdienste oder durch Unterhaltung der Jagdhunde in der Schonzeit usw. Mit der Neuordnung des Jagdrechtes 1848 wurde der Jagdfron abgeschafft.
Schon in Mittelalter wurden die Frondienste zunehmend und schrittweise durch Abgaben (Angerpfennig, Bede, Dienstgeld usw.) abgelöst.